Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
RENO Nr. 5 vom Seite 2

Tipps und Tricks in der Zwangsvollstreckung: Automatische Wiederbelebung der Lohnpfändung

Rechtsfachwirtin Gabriele Waldschmidt; Wuppertal

Insbesondere bei Saisonarbeitskräften kommt es vor, dass Arbeitsverhältnisse saisonbedingt beendet und nach einigen Monaten wieder aufgenommen werden. Vielfach unbekannt ist, dass eine ausgebrachte Lohnpfändung wiederauflebt, wenn der Schuldner innerhalb einer Frist von 9 Monaten die Arbeit beim gleichen Drittschuldner wieder aufnimmt.

Die 9-Monats-Frist

Neben der Kontenpfändung ist die Lohnpfändung eine der am meisten genutzten Vollstreckungsmaßnahmen. Oftmals ist es äußerst langwierig, bis endlich pfändbare Beträge fließen: Zunächst muss der Titel erwirkt werden. Ist dem Gläubiger nicht bekannt, ob und ggf. wo der Schuldner arbeitet, wird anschließend der Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der Vermögensauskunft und ggf. Einholung von Drittauskünften beauftragt. Kann ein Arbeitgeber ermittelt werden, bringt der Gläubiger eine Lohnpfändung aus. Inzwischen sind seit Fälligkeit der Forderung bereits Monate vergangen. Zunächst zahlt der Gläubiger pfändbare Beträge. Endet das Arbeitsverhältnis, ist der Arbeitgeber jedoch nicht mehr Drittschuldner. Was ist zu tun? Erneut wird der Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der Vermögensauskunft und Einholung von Drittauskünften beauftragt. Nach Mo...

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

RENO - Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten