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Stundenzettel sind nicht zwingend erforderlich
Das Finanzamt darf ein Arbeitsverhältnis zwischen nahen Angehörigen über Hilfstätigkeiten nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht allein deshalb als fremdunüblich ansehen, weil in den Arbeitsverträgen nicht vereinbart worden ist, zu welchen genau festgelegten Zeiten die Arbeitsleistungen zu erbringen sind. Auch Aufzeichnungen über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, z. B. Stundenzettel, sind für die steuerliche Anerkennung nicht zwingend erforderlich.
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Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs liefert Munition für die Abwehrberatung, wenn ein Betriebsprüfer ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis nicht anerkennen will.
Über den Streitfall hatten wir Sie bereits in unserer Januar-Ausgabe 2019 informiert. Das FG Rheinland-Pfalz hatte ein Unterarbeitsverhältnis zwischen einem Obergerichtsvollzieher und seiner Ehefrau nicht anerkannt.
Bemerkenswert ist zum einen die Klarstellung des Bundesfinanzhofs: Bei einem Arbeitsverhältnis, das Hilfstätigkeiten von unterge...