Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zerlegung des Gewerbesteuer-Messbetrages bei Mobilfunk-Unternehmen (§ 29 GewStG)
Es ist gefragt worden, ob bei der Zerlegung des Gewerbesteuer-Messbetrages eines Mobilfunk-Unternehmens auch die Gemeinden zu beteiligen sind, auf deren Gebiet sich lediglich die sog. Basis-Stationen befinden. Die Basis-Stationen bestehen aus einer Antennenanlage, der Energieversorgung, Funkschrank und Klimagerät. Sie werden elektronisch überwacht.
Die OFD bittet, hierzu die Auffassung zu vertreten, dass allein das Vorhandensein einer Basis-Station nicht zu einer Beteiligung der jeweiligen Gemeinde an der Zerlegung berechtigt. Bei den Basis-Stationen handelt es sich nicht um Betriebsstätten i.S. der §§ 28 Abs. 1 Satz 1 GewStG, 12 AO mit der Folge, dass auch keine Zerlegung nach § 30 GewStG in Betracht kommt.