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Gewerblicher Grundstückshandel in Inbound-Konstellationen
Die stetig steigenden Immobilienpreise locken vermehrt Investoren an, die sich durch den An- und Verkauf von Spekulationsobjekten hohe Renditen versprechen. Der Kreis der Investoren erstreckt sich hierbei auch auf natürliche und juristische Personen im Ausland. Sofern die Grenzen des gewerblichen Grundstückshandels überschritten werden und eine gewerbliche Tätigkeit des Investors impliziert wird, ergeben sich dann verschiedene beratungs- und prüfungsintensive Fallkonstellationen.
I. Annahme einer gewerblichen Tätigkeit
Grundsätzlich gilt, dass im Fall einer Veräußerung eines nicht im Betriebsvermögen befindlichen Spekulationsobjekts ein privates Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 EStG vorliegt, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung desselben Objektes weniger als zehn Jahre liegen.
Findet dieser Vorgang jedoch wiederholt statt – Anschaffung und Veräußerung von mehr als drei steuerlichen Zählobjekten innerhalb eines Betrachtungszeitraums von fünf Jahren – wird die Grenze der bloßen Vermögensverwaltung überschritten und dann werden Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. des § 15 EStG angenommen.