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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Steuerberatungskosten und Räumungskosten als Nachlassregelungskosten
(1) Steuerberatungskosten des Erben für die Nacherklärung von Steuern, die der Erblasser hinterzogen hat, sind als Nachlassregelungskosten abzugsfähig (Abweichung von den gleich lautenden Erlassen der Länder). (2) Kosten für die Haushaltsauflösung und Räumung der Erblasserwohnung können als Nachlassregelungskosten abzugsfähig sein (Bezug: § 10 Abs. 5 Nr. 1, Nr. 3 ErbStG).
(1) Als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sind u. a. nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen. Unter den weit auszulegenden Begriff der Nachlassregelungskosten fallen u. a. die Kosten der tatsächlichen und rechtlichen Feststellung des Nachlasses sowie alle Kosten, die aufg...