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BFH 11.02.2021 VI R 50/18, StuB 9/2021 S. 383

Einkommen-/Lohnsteuer | Kein Ansatz von pauschalen Kilometersätzen bei Benutzung von regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln i. S. des BRKG

Der Ansatz der pauschalen Kilometersätze nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 2 EStG anstelle der tatsächlichen Aufwendungen gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 1 EStG für sonstige berufliche Fahrten kommt nicht in Betracht, wenn der Stpfl. ein regelmäßig verkehrendes Beförderungsmittel i. S. des § 4 Abs. 1 BRKG benutzt (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Sätze 1 und 2; § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG; § 4 Abs. 1; § 5 Abs. 1 Sätze 1 und 2; § 5 Abs. 2 Satz 1 BRKG).

Praxishinweise

Aufwendungen des Arbeitnehmers für beruflich veranlasste Fahrten, die nicht Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 4 EStG sowie keine Familienheimfahrten sind, sind gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 1 EStG in ihrer tatsächlichen Höhe als Werbungskosten zu berücksichtigen. Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen, können die Fahrtkosten mit den pauschalen Kilometersätzen angesetzt we...