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BdF - IV B 7 - S 2730 - 9/91 BStBl 1991 I 507

§ 5 UStG; Aufhebung der Steuerbefreiung für gemeinnützige Wohnungsunternehmen und Einführung der Steuerbefreiung für Vermietungsgenossenschaften sowie -vereine durch das Steuerreformgesetz 1990

Bezug: (BStBl 1989 I S. 271);

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das  IV B 7 – S 2730 – 65/89 – (BStBl 1989 I S. 271) wie folgt geändert:

In Abschnitt A. II Nr. 2 Buchst. d Doppelbuchst. bb betreffend die Beteiligung an einem anderen Unternehmen erhält das letzte Tiret folgende Fassung:

”– die Beteiligung an einem anderen Unternehmen.

  • Bei der Beteiligung an einer Körperschaft sind als Einnahmen die Gewinnausschüttung zuzüglich der darauf entfallenden anrechenbaren Körperschaftsteuer anzusehen.

  • Bei der Beteiligung an einer Personengesellschaft sind die anteiligen Einnahmen der Personengesellschaft anzusetzen. –

Wegen einer Beteiligung im Jahre 1990 in den Fällen des Antrags nach § 54 Abs. 3 KStG n.F. vgl. Abschnitt I. 2.”

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