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Berichterstattung über ambivalente Ergebnisgrößen?
Börsennotierte Unternehmen berichten – teilweise parallel und widersprüchlich – über unterschiedliche Ergebnisgrößen wie Konzernergebnis, Ergebnis vor Ertragssteuern sowie EBIT und EBITDA (jeweils vor und nach Sondereinflüssen), wobei sich mitunter auf Basis der verschiedenen Ergebnisgrößen einander völlig widersprechende Schlussfolgerungen für die Ergebnisentwicklung ziehen lassen. Wie sollen Adressaten damit umgehen? Wäre es nicht besser, über nur eine Ergebnisgröße zu berichten oder müssen die Adressaten es lernen, mit der Ambivalenz der Ergebnisgrößen adäquat umzugehen?
Pro
An ambivalenten Ergebnisberichterstattungen lässt sich im Grundsatz nichts ändern, solange die Abschreibungen und „Sondereinflüsse“ korrigiert und die Adressaten Berichterstattungen über entsprechende Pseudogewinngrößen wie EBITDA vor Sondereinflüssen nicht sanktionieren. Im hier exemplarisch herangezogenen Bayer-Geschäftsbericht 2020 werden Investoren und Analysten als erstes über die vergangene Ergebnisentwicklung anhand einer Fünfjahresübersicht informiert, in der die (faktischen) Entwicklungen der unterschiedlichen Ergebnisgrößen „Konzernergebnis“ und „Ergebnis vor Steuern“...