Zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft
von Werbern im Rahmen einer "Drückerkolonne"
Leitsatz
Werber für Zeitschriftenabonnements und Flugrettungsmitgliedschaften
sind dann als Arbeitnehmer einzustufen, wenn sie in eine Drückerkolonne
sowohl räumlich als auch zeitlich mit persönlicher und wirtschaftlicher
Abhängigkeit eingegliedert sind. Der Arbeitgeber haftet in diesem
Fall für die Lohnsteuer, die er bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn
für Rechnung des Arbeitnehmers einzubehalten und abzuführen hat.
Fundstelle(n): OAAAH-77544
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.