Passivierung einer Verpflichtung
zur Sicherung und Sanierung eines schadstoffbelasteten Grundstücks
Leitsatz
Für eine evtl. Minderung des zu passivierenden Betrags
der Verbindlichkeit zur Sicherung und Sanierung eines schadstoffbelasteten
Grundstücks um bei ihrer Erfüllung anfallenden aktivierungspflichtigen
Aufwand sind in Befolgung des Stichtagsprinzips nur solche Umstände
zu berücksichtigen, die am Bilanzstichtag vorgelegen haben und spätestens bis
zum Tage der Erstellung der Bilanz erkennbar geworden sind.
Fundstelle(n): KAAAH-77541
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