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Niedersächsisches FG  Urteil v. - 4 K 11006/17

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a; EStG § 9 Abs 4

Hafengebiet als weiträumiges Tätigkeitsgebiet i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG

Leitsatz

Für einen Hafenarbeiter, der im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung seines Arbeitgebers bei verschiedenen Hafeneinzelbetrieben auf dem Gebiet des Hamburger Hafens eingesetzt wird, stellt das Hamburger Hafengebiet dasselbe typischerweise arbeitstäglich aufzusuchende weiträumige Tätigkeitsgebiet dar, sodass Fahrten zwischen Wohnung und Hafenzugang nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG nur mit der Entfernungspauschale berücksichtigt werden können.

Fundstelle(n):
DStRE 2021 S. 1416 Nr. 23
EStB 2021 S. 309 Nr. 7
KÖSDI 2021 S. 22267 Nr. 6
AAAAH-77540

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