Umsatzsteuer: Stromlieferung als selbstständige Hauptleistung
neben steuerfreier Vermietung
Leitsatz
Auch wenn Strom über eine Photovoltaikanlage vom Vermieter erzeugt und an die Mieter geliefert wird, handelt es sich dabei
im Regelfall nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der (steuerfreien) Vermietung. Entscheidend ist, dass der Mieter
die Möglichkeit hat, den Stromanbieter frei zu wählen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2021 S. 8 Nr. 40 DStRE 2021 S. 1322 Nr. 21 EFG 2021 S. 883 Nr. 10 GStB 2021 S. 241 Nr. 7 KÖSDI 2021 S. 22312 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 15/2021 S. 1016 UStB 2021 S. 109 Nr. 4 PAAAH-77535
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