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Umsatzsteuer | Organschaft: Finanzielle Eingliederung einer Personengesellschaft
Der EuGH stellt mit Urteil v. klar, dass eine Personengesellschaft auch dann Organgesellschaft sein kann, wenn nicht alle Gesellschafter finanziell in den Organträger eingegliedert sind.
Das FG Berlin-Brandenburg hatte dem ( NWB MAAAH-40194) die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob eine Beschränkung des Tatbestandsmerkmals Organgesellschaft in § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG auf juristische Personen und Personengesellschaften, bei denen Gesellschafter neben dem Organträger nur Personen sind, die in das Unternehmen des Organträgers finanziell eingegliedert sind, mit den Vorgaben des Art. 11 MwStSysRL [i]Hartman, NWB 2/2020 S. 80 vereinbar ist. (Eine ausführliche Kommentierung des EuGH-Urteils erfolgt in einer der nächsten Ausgaben der NWB.)