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Gemeinnützigkeit | Steuerbegünstigung von Vereinen wird geprüft (LfSt)
Viele Vereine erhalten demnächst ein Informationsschreiben zur Abgabe der Steuererklärungen. Des Weiteren wird die vereinfachte Überprüfung von geringen Einnahmen erläutert. Hierauf macht das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz aufmerksam.
Hintergrund: Die Finanzämter prüfen in der Regel alle drei Jahre, ob Vereine und andere Organisationen (z. B. Stiftungen), die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (z. B. Sport- und Musikvereine, Fördervereine von Schulen oder Kindertagesstätten, Naturschutzvereine usw.), in der zurückliegenden Zeit mit ihren Tätigkeiten die Voraussetzungen für die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer erfüllt haben. Zu diesem Zweck müssen die Vereine bei ihrem zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung (Vordruck „...