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Einkommensteuer | Kinderkrankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt (hib)
Das Kinderkrankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 19/28418) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucks. 19/28055) der FDP-Fraktion klar. Mit der am in Kraft getretenen Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes wird der Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 weiter ausgeweitet. Der Fragen-Antwort-Katalog zum Kinderkrankengeld wurde aktualisiert.
Die Bundesregierung führt u.a. aus:
Eine temporäre Aussetzung des Progressionsvorbehalts für das Kinderkrankengeld, etwa in der Corona-Pandemie, sei mit Blick auf die Gleichmäßigkeit der Besteuerung bedenklich. Bei gleicher Leistungsfähigkeit seien Steuerpflichtige grundsätzlich gleich hoch zu besteuern. Auch Gründe der Steuergerechtigkeit führt die ...