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Einkommensteuer | Kinderkrankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt (hib)
Das Kinderkrankengeld ist
steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das stellt die
Bundesregierung in ihrer Antwort
(BT-Drucks. 19/28418) auf eine Kleine Anfrage
(BT-Drucks. 19/28055) der FDP-Fraktion klar.
Mit der am in Kraft getretenen Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes
wird der Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 weiter ausgeweitet. Der
Fragen-Antwort-Katalog zum Kinderkrankengeld wurde
aktualisiert.
Die Bundesregierung führt u.a. aus:
Eine temporäre Aussetzung des Progressionsvorbehalts für das Kinderkrankengeld, etwa in der Corona-Pandemie, sei mit Blick auf die Gleichmäßigkeit der Besteuerung bedenklich. Bei gleicher Leistungsfähigkeit seien Steuerpflichtige grundsätzlich gleich hoch zu besteuern. Auch Gründe der Steuergerechtigkeit führt die ...