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Rückstellungen: Pensionsverpflichtungen
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
1. Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung
1.1 Definition der betrieblichen Altersversorgung
Eine betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zusagt und die Ansprüche von dem Eintritt dieser Ereignisse abhängen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG). Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann unmittelbar über den Arbeitgeber (Direktzusage) oder mittelbar über einen Versorgungsträger erfolgen (vgl. § 1b Abs. 2 bis 4 BetrAVG). Im Regelfall erfolgen die zugesagten Leistungen in Form lebenslänglicher Leibrenten, die bis zum Tode des Versorgungsberechtigten oder dessen Hinterbliebenen gezahlt wird. Denkbar sind aber auch abgekürzte Zeitrenten, Einmalzahlungen oder Sachzuwendungen.
Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG).
1.2 Arten von Altersversorgungsverpflichtungen
Es stehen nach dem BetrAVG fünf mögliche Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung:
Direktzusage ...