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Schenkungen unter Beteiligung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften
Praxisfragen und Antworten, schenkungsteuerliche Tatbestände, Prüfung etwaiger Steuerbefreiungen
Bei Schenkungsfällen, an denen bei der zu beurteilenden Übertragung Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften beteiligt sind, sind die Grundsätze der steuerlichen Beurteilung grundsätzlich bereits durch Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen geklärt. Jedoch bringt die Komplexität der in der Praxis auftretenden Fälle Detailfragen mit sich, die der nachfolgende Beitrag inklusive Lösungshinweise systematisch aufbereitet; zahlreiche Beispiele zeigen zu beachtende Besonderheiten auf, wie zum Gegenstand der Schenkung, der Wertermittlung und in Betracht kommender Steuerbefreiungen.
In der Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die eine an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligte natürliche Person oder Stiftung (Bedachte) durch die Leistung einer anderen Person (Zuwendender) an die Gesellschaft erlangt, liegt eine Schenkung.
Einlagen zwischen Kapitalgesellschaften können nicht der Schenkungsteuer unterliegen, soweit an der leistenden und der begünstigten Kapitalgesellschaft unmittelbar oder mittelbar dieselben natürlichen Personen oder Stiftungen im gleichen Beteiligungsverhältnis beteiligt sind.
Bei einer Schenkung durch eine Kapitalgesel...