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§§ 44 – 46 UStG Ausstellung von Steuerbescheinigungen über anrechenbare Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer durch inländische Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute (Abschnitt 99 Abs. 9 KStR)
Bezug: (BStBl 1997 I S. 321)
Hiermit übersendet das BMF ein nach dem Stand vom erstelltes, nach Staaten geordnetes Verzeichnis der ausländischen Unternehmen, die eine Erlaubnis zum Betrieb von Bankgeschäften in der Bundesrepublik Deutschland besitzen. Die inländischen Zweigniederlassungen dieser Unternehmen sind nach Abschnitt 99 Abs. 9 KStR zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen über anrechenbare Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer berechtigt, soweit die in § 44 Abs. 1 KStG bezeichnete Leistung für Rechnung der ausschüttenden Körperschaft von der inländischen Zweigniederlassung erbracht worden ist.
Verzeichnis der ausländischen Unternehmen, die die Erlaubnis zum Betrieb von Bankgeschäften im Inland haben (Stand: )
Australien/Neuseeland
Australia and New Zealand Banking Group Limited
Niederlassung Frankfurt am Main
Frankfurt/Main
Belgien
Bank Brüssel Lambert AG
Niederlassung Köln
Köln
Kredietbank N.V. Frankfurt Branch
Frankfurt/Main
Brasilien
Banco do Brasil S.A.
Zweigniederlassung Frankfurt
Frankfurt/Main
Banco do Estado de Sao Paulo S.A. banespa
Zweigniederlassung Frankfurt
Frankfurt/Main
BANCO REAL S.A.
Filiale Frankfurt am Main
Frankfurt/Main
Dänemark
A/S Jyske Bank
Zweigstelle Hamburg
Hamburg
BIKUBEN GIROBANK A/S
Frankfurt/Main
Den Da...