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Verfahrensrecht | Fristverlängerung für Erklärungen 2020 (FinMin Hessen)
Ein Antrag Hessens, der eine Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung aus dem Jahr 2020 vorsieht, erhielt eine Mehrheit im Finanzausschuss.
Zu geplanten Verlängerung führt das FinMin Hessen aus:
Für die beratenden Berufe soll die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2020 um drei Monate – auf Ende Mai 2022 - ohne Antrag -verlängert werden.
Auch soll der Zinslauf für mögliche Erstattungs- und Nachzahlungszinsen drei Monate später beginnen.
Es bleibt abzuwarten, wann der Gesetzgeber das Gesetzgebungsverfahren aufnimmt.
Quelle: FinMin Hessen online, Pressemitteilung v. (JT)