Umsatzsteuerschuldnerschaft bei Bauleistungen an einen Bauträger im Rahmen einer Organschaft
Insolvenz des Leistenden
Leitsatz
1. Sind die Beteiligten zunächst davon ausgegangen, der Bauträger schulde die Umsatzsteuer für an ihn erbrachte Bauleistungen,
sind die Ansprüche des Leistenden gegen den Bauträger auf Nachzahlung der Umsatzsteuer auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über das Vermögen des Leistenden grundsätzlich abtretbar. Dass der Insolvenzverwalter die anderen Gläubiger dadurch benachteiligen
würde, dass er den Anspruch an das Finanzamt abtritt, statt die Zahlungen zur Masse zu ziehen und im Rahmen der Schlussverteilung
gleichmäßig auf alle Gläubiger zu verteilen, begründet kein Verfügungsverbot.
2. Ist Leistender eine Organgesellschaft, steht der Anspruch gegen den Bauträger auf Nachzahlung der Umsatzsteuer aufgrund
der zivilrechtlichen Vereinbarungen und wegen der Anpassung im Rahmen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bezüglich der Regelung
zur Umsatzsteuer nicht dem Organträger, sondern der Organgesellschaft zu.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2021 S. 9 Nr. 50 DStRE 2022 S. 161 Nr. 3 EFG 2021 S. 1235 Nr. 14 GmbH-StB 2021 S. 223 Nr. 7 XAAAH-77071
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