Anforderungen an die Bezeichnung
des Klagebegehrens - hier: Erbschaftsteuererklärung Zustellung eines elektronisch erstellten gerichtlichen
Dokuments ohne Beglaubigungsvermerk
Leitsatz
1. Ein Klagebegehren
muss erkennen lassen, ob und in welchem Umfang der angefochtene
Bescheid korrigiert werden soll. Insbesondere muss erkennbar sein
ob eine Veranlagung entsprechend der eingereichten Erklärung begehrt
wird oder nur die Übernahme der in der Erklärung genannten Werte
zu einzeln benannten Punkten.
2. Die Zustellung eines elektronisch
erstellten gerichtlichen Dokuments als Ausdruck ohne Beglaubigungsvermerk
verstößt nicht gegen § 169 ZPO.
Fundstelle(n): DStRE 2022 S. 122 Nr. 2 EFG 2021 S. 867 Nr. 10 VAAAH-77050
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