Erbsteuerbefreiung eines Familienheims: Aufnahme der Selbstnutzung der
Wohnung nach Ablauf von sechs Monaten – Bestimmung zur Selbstnutzung bei
Verzögerung durch vorhersehbare Renovierungsarbeiten
Leitsatz
Der Erwerb einer vom Erblasser als Teils seines Grundvermögens genutzten Wohnung ist mangels der unverzüglichen Bestimmung
zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken nicht steuerfrei, wenn der Entschluss zur Selbstnutzung der Wohnung aufgrund im Einflussbereich
des Erwerbers liegender vorhersehbarer Umstände (Erforderlichkeit der Räumung und der Durchführung von Renovierungsarbeiten)
erst 18 Monate nach dem Erbfall umgesetzt wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2021 S. 6 Nr. 51 DStRE 2022 S. 159 Nr. 3 EFG 2021 S. 864 Nr. 10 ErbBstg 2021 S. 241 Nr. 10 ErbStB 2021 S. 173 Nr. 6 GStB 2021 S. 341 Nr. 9 NWB-EV 2021 S. 214 Nr. 6 NWB-Eilnachricht Nr. 23/2021 S. 1648 UVR 2021 S. 170 Nr. 6 KAAAH-77045
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