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FG Hessen Beschluss v. - 4 Ko 1076/20

Gesetze: FGO § 135 Abs. 1; FGO § 138 Abs. 2 S. 1

Abweisung der Fortsetzungsfeststellungsklage nach behördlicher Nichtigkeitserklärung von Haftungsbescheiden

Leitsatz

1. Stellt der Kläger trotz behördlicher Nichtigkeitserklärung von Haftungsbescheiden sein Klagebegehren auf eine unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage um, anstatt die Hauptsache für erledigt zu erklären, ist die Auferlegung der Kosten nach § 135 Abs. 1 FGO rechtsfehlerfrei.

2. Insoweit liegt keine gemischt-rechtliche Kostenentscheidung im Hinblick auf eine Teilabhilfe mangels Erledigung der gesamten Hauptsache vor.

Fundstelle(n):
QAAAH-77043

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