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Online-Nachricht - Donnerstag, 22.04.2021

Gesetzgebung | Bundestag beschließt Maßnahmen gegen sog. Share Deals bei der GrESt

Nachdem das Vorhaben längere Zeit auf Eis gelegen hat, hat der Bundestag den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (BT-Drucks. 19/13437) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 19/28528) in 2./3. Lesung beschlossen. Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren. Es soll am in Kraft treten.

Die geplanten Maßnahmen:

  • Um künftig missbräuchlicher Steuergestaltungen in der Grunderwerbsteuer einzudämmen, soll die 95-Prozent-Grenze in den Ergänzungstatbeständen auf 90 Prozent abgesenkt werden.

  • Zudem soll ein Ergänzungstatbestand zur Erfassung von Anteilseignerwechseln in Höhe von mindestens 90 Prozent bei Kapitalgesellschaften eingeführt werden. Die Fristen sollen von fünf auf zehn Jahre verlänge...