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NWB Nr. 17 vom Seite 1266

Steuerberater als Datenschutzbeauftragte ihrer Mandanten?

Tätigkeit zwischen Gewerbe und unabhängiger Berufsausübung als mögliches neues Geschäftsfeld

Marlies Karg

Art. 37 DSGVO verpflichtet viele Unternehmen, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Mit der Aufgabe betraut werden kann sowohl ein Beschäftigter des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters als auch eine externe Person (Art. 37 Abs. 6 DSGVO). Da viele Unternehmen kein fachlich geschultes eigenes Personal haben, das die Aufgabe eines [i]Zur Verknüpfung von Steuer- und Unternehmensberatung Müller, NWB 52/2017 S. 4032Datenschutzbeauftragten übernehmen könnte, fragen in der Praxis nicht selten Mandanten ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt, ob er auch als externer Datenschutzbeauftragter für den Mandanten tätig werden kann. Für Berater ist dies ein heikles Thema, wie ein Blick auf – bisher wenige – gerichtliche Entscheidungen zeigt.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Die Beauftragung eines Externen für den Datenschutz im Unternehmen

[i]Fachwissen in Bezug auf DatenschutzZu den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten gehören neben der Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen – dem Mandanten – u. a. die Überwachung der Einhaltung der DSGVO sowie anderer EU-Datenschutzvorschriften (Art. 39 Abs. 1 DSGVO). Diese Aufgaben kann nur erfüllen, wer über ein in Abhängigkeit des Schutzbedarfs der personenbezogenen Daten ausreichendes Fachwissen verfügt. Daher muss für ein Unternehmen...