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§§ 44 – 46 KStG Ausstellung von Steuerbescheinigungen über anrechenbare Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer durch inländische Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute (Abschnitt 99 Abs. 9 KStR)
Hiermit übersendet das BMF ein nach dem Stand vom erstelltes, nach Staaten geordnetes Verzeichnis der ausländischen Unternehmen, die derzeit in der Bundesrepublik Deutschland Bankgeschäfte betreiben dürfen. Die inländischen Zweigniederlassungen dieser Unternehmen sind nach § 45 Abs. 1 Satz 3 KStG und Abschnitt 99 Abs. 9 KStR zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen über anrechenbare Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer berechtigt, soweit die in § 44 Abs. 1 KStG bezeichnete Leistung für Rechnung der ausschüttenden Körperschaft von der inländischen Zweigniederlassung erbracht worden ist.
Verzeichnis
der ausländischen Unternehmen, die die Erlaubnis zum Betrieb von Bankgeschäften im Inland haben (Stand: )
Australien/Neuseeland
Australia and New Zealand Banking Group Limited
Niederlassung Frankfurt am Main
Frankfurt/Main
Belgien
BANK BRUSSEL LAMBERT AG
Niederlassung Köln
Köln
Fortis Bank
Niederlassung Deutschland
Köln
KBC Bank N.V.
Zweigniederlassung Frankfurt
Frankfurt/Main
Brasilien
Banco do Brasil S.A.
Zweigniederlassung Frankfurt
Frankfurt/Main
Banco do Estado de Sao Paulo S.A. banespa –
Zweigniederlassung Frankfurt
Frankfurt/Main
Dänemark
BIKUBEN GIROBANK A/S
Niederlassung Frankfurt
Frankfurt/Main
Den Danske Bank Aktieselskab, Kopenhagen
Zweigniederl...