Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB BB 5/2021 S. 132

Steuern: Zahlungserinnerungen werden eingestellt

In einigen Bundesländern werden Unternehmen und Bürger noch an fällige Steuerzahlungen erinnert. Das wird künftig anders, denn die Länder stellen diese Praxis ein. Das bedeutet, dass jeder Unternehmer selbst darauf achten muss, dass er die Termine nicht versäumt, wenn er keine Strafen riskieren möchte. Wer das nicht kann oder nicht auf Fälligkeiten achten möchte, dem empfehlen die Finanzbehörden die Teilnahme am Lastschriftverfahren. Damit liegt die Terminverantwortung bei den Finanzämtern.