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Corona | Unternehmen müssen Tests anbieten (Bundesregierung)
Arbeitgeber sind seit dem verpflichtet, Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten können, einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Die entsprechend geänderte Arbeitsschutzverordnung ist am in Kraft getreten. Hierauf macht die Bundesregierung aufmerksam. In den kommenden Tagen wird die Testpflicht darüber hinaus auf zwei Tests ausgeweitet (s. hierzu den Aktualisierungshinweis am Ende der Nachricht).
Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
Mit einer Änderung der Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitgeber nun verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten können, einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Beschäftigtengruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sollen zweimal pro Woche ein Testangebot erhalten.
Die Art der Tests ist egal - es können Schnell- oder Selbsttests sein. Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden nicht verpflichtet, das Testangebot anzunehmen. Ebenso wenig ist eine Bescheinigungspflicht über das Testergebnis vorgesehen.