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BMWi nimmt Stellung zur Auslegung der Satzung für Qualitätskontrolle durch die WPK
Mit Schreiben vom an wp.net hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Auslegung der Satzung für Qualitätskontrolle (SaQK) durch die WPK im Hinblick auf die Auftragsauswahl bei einer Qualitätskontrolle Stellung genommen. Wp.net hat in der genannten Frage beim BMWi als Rechtsaufsicht über die WPK gegen die WPK Beschwerde eingelegt. Über die Thematik S. 174wurde hier zuletzt in WP Praxis 4/2021 S. 139 berichtet. Nach Auffassung des BMWi ergeben sich dazu „keine Anhaltspunkte für ein rechtsfehlerhaftes Verhalten der Wirtschaftsprüferkammer“. In seinen Begründungen führt das BMWi u. a. aus: „[...] Auch wenn der PfQK daher die Wirksamkeit der praxisinternen Nachschau festgestellt hat, darf er nach der klaren Regelung in der Satzung für Qualitätskontrolle nicht auf die ei...