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Insolvenzrecht – Lohnsteuerhaftung der Geschäftsführerin einer insolventen GmbH (FG)
Das entschieden, dass die nicht fristgemäße Abführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer (inkl. weiterer Lohnsteuerabzugsbeträge) eine grob fahrlässige Verletzung der Geschäftsführerpflichten darstellt. Weder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH noch die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt (sogenannter schwacher Insolvenzverwalter) entbinden den Geschäftsführer von der Verpflichtung zur Abführung der Lohnsteuer bzw. der weiteren Lohnabzugsbeträge in entsprechender Höhe.
Sachverhalt
Streitgegenstand des Verfahrens vor dem FG München war die Haftung für Lohnsteuer und sonstige Lohnabzugsbeträge sowie Säumniszuschläge für den Zeitraum September 2014 bis Juni 2017, Dez...