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Der Restrukturierungsplan nach dem StaRUG
Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum Insolvenzplan
Im Dezember 2020 wurde das SanInsFoG (Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts) verabschiedet und am im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist daher mit den wesentlichen Inhalten seit dem in Kraft. Das SanInsFoG enthält in Art. 1 das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz). Mit der Einführung des „vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens“ durch das StaRUG wird die europäische Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie (EU) 2019/1023 über präventive Restrukturierungsrahmen, Entschuldung und Tätigkeitsverbote sowie Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren in deutsches Recht (rechtzeitig) umgesetzt.
Das StaRUG bestimmt selbst, welche Rechtsverhältnisse durch einen Restrukturierungsplan gestaltet werden können – eine derartige ausdrückliche Regelung kennt der Insolvenzplan nicht.
Der Schuldner hat ein Auswahlermessen bei der Bestimmung derjenigen Gläubiger, denen er Beiträge zur Erreichung des Restrukturierungsziels abverlangt.
Das Gesetz sieht eine zwingende Gliederung des Restrukturierungsplans in einen darstellenden und einen gestaltenden Teil vor.
Eine Vergleich...