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StaRUG: Unternehmenskrisen identifizieren und kommunizieren
Erfolgsentscheidende Faktoren einer vorinsolvenzlichen Restrukturierung
Mit Inkrafttreten des StaRUG am hat der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben aus Europa zur Einführung eines präventiven Restrukturierungsverfahrens umgesetzt. Neben einem modularen Werkzeugkasten zur vorinsolvenzlichen Restrukturierung werden insbesondere Geschäftsleiter angehalten, frühzeitig auf Krisensituationen zu reagieren. Auch für Steuerberater ergeben sich durch das StaRUG neue Aufgabenfelder und damit einhergehende Pflichten. Diese können im Zuge der Krisenfrüherkennung und -kommunikation idealerweise mit den Pflichten der Geschäftsleitung synchronisiert werden.
Geschäftsleiter sind durch die Neuregelung in § 1 StaRUG aufgerufen, jedwede Entwicklung zu überwachen, die zur Bestandsgefährdung des Unternehmens führen kann.
Unternehmen sollten quantitative und qualitative Kriterien identifizieren, die eine Liquiditätsplanung von mindestens zwei Jahren sichtbar machen, um zahlungs- und handlungsfähig zu bleiben.
In einer Krisensituation ist sowohl die interne Kommunikation mit den Mitarbeitern als auch die externe mit Steuer- oder anwaltlichen Beratern besonders sorgfältig zu führen. Die konkrete Ausgestaltung muss dabei auf die betroffenen Gläubigergruppen abgestimmt werden.