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BFH  - X R 2/21 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 11 Abs 2 S 2, EStG § 11 Abs 1 S 2, EStG § 4 Abs 3

Rechtsfrage

Sind die Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate Mai, Juni und Juli 2017, die am innerhalb des 10-Tages-Zeitraums des § 11 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG bezahlt wurden, im Veranlagungsjahr 2017 bei der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung als Betriebsausgabe anzuerkennen, auch wenn die Fälligkeit nicht innerhalb kurzer Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, liegt?

Betriebsausgabe; Fälligkeit; Umsatzsteuervorauszahlung

Fundstelle(n):
MAAAH-76551

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