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Bernhard Hillmoth, Peter Mann, Christian Anemüller

Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2020

1. Aufl. 2021

Print-ISBN: 978-3-482-67416-7

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Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2020 (1. Auflage)

Teil D: Einkünfte aus selbständiger Arbeit – Anlage SS. 280

I. Vordruck – Anlage S

S. 281

S. 282

Hinweis

Anlage S – Einkünfte aus selbständiger Arbeit: Jeder Ehegatte mit gewerblichen Einkünften hat eine eigene Anlage S abzugeben. Neben der redaktionellen Fortschreibung der Anlage S auf den Veranlagungszeitraum 2020 haben sich auch inhaltliche Änderungen ergeben. Diese Änderungen werden im Folgenden erläutert. Die Zeilennummerierung hat sich auf Seite 2 geändert.

  • Zeile 3: Auf der Analge S wird darauf hingewiesen, dass stets ergänzend die „Anlage Corona-Hilfen“ eingereicht werden muss.
    Auszug aus der Anlage S 2020:
    „Bitte Anlage Corona-Hilfen übermitteln.“
    Die Anlage Corona-Hilfen ist der Einkommensteuererklärung beizufügen. Sie erfasst sämtliche im Zuge der Bewältigung der Corona-Pandemie durch Bund und Länder gewährten Zahlungen. Derartige Zahlungen werden im Allgemeinen als Corona-Soforthilfen oder Überbrückungshilfen bezeichnet. Erfasst werden auch vergleichbare Zuschüsse, die ergänzend oder anstelle der vorgenannten Zahlungen gewährt wurden. Die Corona-Hilfen sind zusätzlich zur Berücksichtigung in der Gewinnermittlung in der Anlage Corona-Hilfen zu deklarieren.

  • Zeilen 33/34: Enthält ein Veräußerungsge...

Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2020

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