Tarifierung eines sog.
Handgleitmittelkonzentrats für die Veterinärmedizin
Leitsatz
1. Die Position
3006 KN erfasst ausschließlich Zubereitungen in Form von Gelen;
ein Erzeugnis in Pulverform, das erst in Verbindung mit Wasser ein
Gel entstehen lässt, fällt nicht unter die Position 3006 KN.
2. Für Zubereitungen in Form
von Gelen im Sinne der Position 3006 KN ist charakteristisch die
Schmierstoffwirkung bzw. Reibungsminderung; eine unvollständige
Ware der Position 3006 KN muss diese Merkmale aufweisen (AV 2 a).
3. Gleitgele können als Körperpflegemittel
der Position 3307 unterfallen; sie müssen aber zu diesem Zweck für
den Einzelverkauf aufgemacht sein.
4. Die Position 3824 KN stellt
eine Auffangposition dar, die chemische Zubereitungen erfasst, wenn
alle anderen Positionen der KN ausgeschlossen sind.
Fundstelle(n): FAAAH-76361
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