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Gewerbemietrecht | Herabsetzung der Miete wegen der Corona-Pandemie (Kammergericht)
Bei einer staatlich angeordneten Geschäftsschließung wegen der Corona-Pandemie kann die Gewerbemiete wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage auf die Hälfte herabzusetzen sein, ohne dass eine Existenzbedrohung des Mieters im Einzelfall festgestellt werden muss (; nicht rechtskräftig).
Sachverhalt und Verfahrensgang: Der Beklagte begehrt in diesem Verfahren als Eigentümer einer als Spielhalle vermieteten Gewerbeeinheit im Wege einer Widerklage die Zahlung der restlichen Gewerbemiete für die Monate April und Mai 2020. Die Zivilkammer 34 des Landgerichts Berlin hatte im erstinstanzlichen Urteil die Widerklage abgewiesen.
Nach Auffassung des Kammergerichts kann sich die Klägerin wegen der Schließungsanordnung des Lan...