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Verfahrensrecht | Anwendungsfragen zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist (BMF)
Angesichts der durch die Corona-Pandemie verursachten Ausnahmesituation wurden die Erklärungsfrist in beratenen Fällen (§ 149 Abs. 3 AO) und die zinsfreie Karenzzeit (§ 233a Abs. 2 AO) für den Veranlagungszeitraum 2019 um fünf bzw. sechs Monate verlängert. Das BMF-Schreiben soll die sich hieraus ergebenden Anwendungsfragen (u. a. zum Verspätungszuschlag) beantworten ().
Hintergrund: Die Fristverlängerung beruht auf Art. 97 § 36 des EGAO i.d.F. des Gesetzes v. (BGBl. I Seite 237).
Das BMF führt zur Fristverlängerung u.a. aus:
Sofern Personen, Gesellschaften, Verbände, Vereinigungen, Behörden oder Körperschaften im Sinne der §§ 3 und 4 StBerG mit der Erstellung der in § 149 Abs. 3 AO genannten Erklärungen beauftragt sind (beratene Fäll...