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Corona | Testangebote in Betrieben kommt (BMAS)
 Die
		SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) soll verlängert und ergänzt
		werden. Die Änderungen erfolgen per 
		Verordnung und treten nach
		Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich Mitte KW 16 in
		Kraft.
Die
		SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) soll verlängert und ergänzt
		werden. Die Änderungen erfolgen per 
		Verordnung und treten nach
		Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich Mitte KW 16 in
		Kraft.
Neu gilt:
- Arbeitgeber sind verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- und Schnelltests anzubieten. 
- grundsätzlich mindestens 1-mal pro Woche 
- für besonders gefährdete Mitarbeiter, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, mindestens 2-mal pro Woche. Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen 2-mal pro Woche ein Testangebot erhalten. 
- Die Kosten für di...