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Corona | Testangebote in Betrieben kommt (BMAS)
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) soll verlängert und ergänzt werden. Die Änderungen erfolgen per Verordnung und treten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich Mitte KW 16 in Kraft.
Neu gilt:
Arbeitgeber sind verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- und Schnelltests anzubieten.
grundsätzlich mindestens 1-mal pro Woche
für besonders gefährdete Mitarbeiter, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, mindestens 2-mal pro Woche. Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen 2-mal pro Woche ein Testangebot erhalten.
Die Kosten für di...