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StuB 8/2021 S. 343

Einkommen-/Lohnsteuer | Bundesregierung beschließt Lohnsteuer- Änderungsrichtlinie 2021

Das Bundeskabinett hat am die Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinie 2021 – LStÄR 2021) beschlossen.

Mit der nun beschlossenen Änderung wird der steuerfreie Mindestbetrag für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen nach R 3.12 Abs. 3 LStR von 200 € auf 250 € monatlich angehoben und insoweit die Erhöhung der Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG nachvollzogen. Dieser Steuerfreibetrag wurde zum durch das JStG 2020 (von 2.400 € auf 3.000 € pro Jahr) angehoben.

Weiterhin wird der Mindestbetrag in R 3.12 Abs. 5 LStR für gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeiten von 6 € auf 8 € am Tag angehoben.

Mit der Änderung wird dem Wunsch der Länder und Verbände nachgekommen, die sich für die Anhebung dieses Mindestbetrags – in Anlehnung an die auf 3.000 € im Jahr erhöhte Übungsleiterpausc...