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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 28 BA 2/21 B ER

Gesetze: § 86a Abs 2 Nr 1 SGG; § 86a Abs 3 SGG; § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG; § 14 Abs 2 SGB 4; § 25 SGB 4; § 28p Abs 1 SGB 4; § 28f Abs 2 SGB 4; § 2 SchwarzArbG; § 6 SchwarzArbG

Leitsatz

Leitsatz:

1. Eine allgemeine anwaltliche Beratung zur Frage einer etwaigen Scheinselbständigkeit im Vorgriff auf die beabsichtigte Beauftragung eines Einzelunternehmers lässt nicht ohne Weiteres den bedingten Vorsatz in Bezug auf den Verstoß gegen zentrale arbeitgeberbezogene Pflichten des Sozialversicherungs- und Steuerrechts entfallen.

2. Eine unbillige Härte der sofortigen Vollziehung eines Beitragsbescheides ist nicht bereits mit den hiermit verbundenen wirtschaftlichen Konsequenzen der finanziellen Belastung indiziert, sondern setzt die Glaubhaftmachung darüber hinausgehender, nicht oder nur schwer wiedergutzumachender Nachteile voraus

Fundstelle(n):
TAAAH-75996

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