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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 31 AS 1562/20 B ER

Gesetze: § 41a Abs 1 SGB 2; § 41a Abs 2 S 4 SGB 2; § 41a Abs 3 SGB 2; § 39 Abs 2 SGB 10

Leitsatz

Leitsatz:

1. § 41a Abs 2 S 4 SGB II regelt den Fall, dass während des noch laufenden Bewilligungszeitraumes Korrekturen notwendig werden.

2. Einer Rücknahme der vorläufigen Entscheidung nach § 41a Abs 2 S 4 SGB II bedarf es neben einer endgültigen Ablehnung nicht.

3. Die endgültige Ablehnung erledigt die vorläufige Bewilligung nach § 39 Abs 2 SGB X.

Fundstelle(n):
OAAAH-75989

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