Feststellungslast für das Vorliegen von Scheingeschäften
Leitsatz
1. Steht aufgrund einer durchgeführten Beweiserhebung fest, dass die gelieferten Fahrzeuge zum Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet
versendet wurden, kann dies nicht durch die Annahme eines fehlenden Belegnachweises in Abrede gestellt werden.
2. Wird mit einem Geschäft ein bestimmter, wirtschaftlich vernünftiger Zweck verfolgt, so ist es in der Regel kein Scheingeschäft.
3. Das Finanzamt trägt die Feststellungslast für das Vorliegen der Voraussetzungen von Scheingeschäften, wenn die Nichtigkeit
der Rechtsgeschäfte nach § 41 Abs. 2 AO vom Finanzamt geltend gemacht wird.
4. Bloße „Ungewöhnlichkeiten” bei der Anbahnung der Geschäftsbeziehungen und der Ausführung der Leistungen stellen keinen
ausreichenden Nachweis für das Vorliegen von Scheingeschäften dar.
Fundstelle(n): EFG 2021 S. 923 Nr. 11 KÖSDI 2021 S. 22303 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 31/2021 S. 2255 CAAAH-75860
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