Ein Auflösungsverlust i.S. des § 17 Abs. 4 EStG im Falle der Liquidation einer Gesellschaft ist ausnahmsweise bereits vor
Abschluss der Liquidation realisiert, wenn die Umstände aus dem Bericht des Insolvenzverwalters den Schluss zulassen, dass
das Vermögen der Gesellschaft zu Liquidationswerten die Schulden nicht mehr decken wird, die Auskehrung von Restvermögen somit
ausscheidet und zudem weder Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass noch weitere Beiträge für die Insolvenzmasse generiert werden
können, noch auf Ebene der Gesellschafter nachträgliche AK auf die Beteiligung oder wesentliche Veräußerungskosten zu erwarten
sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GmbH-StB 2021 S. 221 Nr. 7 LAAAH-75857
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