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Kindergartenbeiträge als Sonderausgaben trotz steuerfreien Arbeitslohns?
Kindergartenbeiträge können in den Grenzen des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG Sonderausgaben sein und bei Arbeitnehmern in voller Höhe nach § 3 Nr. 33 EStG die Steuer- freiheit von Arbeitslohn eröffnen. Ungeklärt war bisher, ob beides nebeneinander möglich ist. Dies haben erstmals und des (NWB LAAAH-68207) unter Zulassung der Revision (Az. des BFH: III R 30/20 und III R 54/20) verneint.
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Unerheblichkeit der fehlenden Konkurrenzregelung
[i]FG Köln, Urteil v. 14.8.2020 - 14 K 139/20, NWB LAAAH-68207 Das Verhältnis von § 3 Nr. 33 EStG zu § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG ist nicht ausdrücklich geregelt. Für die Vorgängerregelungen des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG (§ 9 Abs. 5 Satz 1, § 4f und § 9c EStG a. F.) war die Doppelbegünstigung durch § 3c EStG und das allgemeine Abzugsverbot des Eingangssatzes des § 10 Abs. 1 EStG ausgeschlossen. § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG sieht einen Ausschluss nur für bestimmte Sonderausgaben vor. Der nicht Gesetz gewordene Entwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2013 (BR-Drucks. 684/12) sah eine Ausschlussregelung vor, um eine nach der Begründung des Entwurfs sonst eröffnete Doppelbegünstigung zu vermeiden. Das FG Baden-Württemberg und das FG Köln halten demgegenüber das Fehlen einer ausdrücklichen Konkurrenzregelung für unerheblich...