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Unerwünschte Nebenwirkungen verkürzter Nutzungsdauern für IT auf Leasingverhältnisse?
I. Sachverhalt
Im Januar 2021 schließt U als Leasingnehmer verschiedene Verträge über Hardware und Software ab. Die Verträge haben eine Laufzeit von drei Jahren und enthalten keine Kauf- oder Verlängerungsoptionen. Die technische und wirtschaftliche Nutzungsdauer der Leasingobjekte schätzt U auf 3,5 Jahre. Ein Argument für die Finanzierung durch Leasing ist der erhoffte Off-Balance-Effekt. Im Februar 2021 erscheint ein BMF-Schreiben, demzufolge die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Hard- und Software aufgrund des „immer schnelleren Wandels“ nur noch ein Jahr beträgt.
II. Fragestellung
Konterkariert die reduzierte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer den erhofften Off-Balance-Effekt des Leasings?
III. Lösungshinweise
1. Wirtschaftliches Eigentum – Vertragsdauertest
Bei Finanzierungsleasing erfolgt nach dem Erlass für bewegliche Wirtschaftsgüter eine Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasingnehmer, wenn die unkündbare Vertragsdauer mehr als 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt. Mangels spezifischer handelsrechtlicher Vorschriften und unter Berufung auf die Gesetzesbegründung zum BilMoG folgt man dem i. d. R. auch für die Handelsbilanz.