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Verfahrensrecht | Akteneinsicht in Kanzleiräumen während der Pandemie (FG)
Auch nach der Neufassung des § 78
Abs. 3 Satz 1 FGO ist im Einzelfall eine Übersendung der Akten in die
Kanzleiräume eines Prozessbevollmächtigten nicht ausgeschlossen. Die
Möglichkeit der Akteneinsicht auch zu Pandemiezeiten ist durch Übersendung der
Akten in die Kanzleiräume zu realisieren (; rechtskräftig).
Hintergrund und Sachverhalt: Nach § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO können die Beteiligten die Gerichtsakte und die dem Gericht vorgelegten Akten einsehen. Nach Absatz 3 der Vorschrift wird Akteneinsicht in die in Papierform geführten Akten grundsätzlich durch Einsichtnahme in die Akten in den Diensträumen des Gerichts, anderer Gerichte oder Behörden gewährt. Allerdings kann in Ausnahmefällen der Anspruch auf rechtliches Gehör und Waffengleichheit auch einen Anspruch auf ...