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Doppelbesteuerung | Leitende Angestellte in der Schweiz
Art. 15 Abs. 4 DBA Schweiz 1971/2010 setzt laut keine Eintragung der Funktion des Steuerpflichtigen in das Handelsregister voraus. Die anders lautende Regelung des § 19 Abs. 2 Satz 2 KonsVerCHEV v. verstößt gegen den Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG).