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Abgabenordnung | Weitere Verlängerung der verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen
Mit Schreiben v. hat das BMF eine weitere Verlängerung der Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen (u. a. Möglichkeit zur Stundung sowie Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen im vereinfachten Verfahren) vorsehen. Das Schreiben ergänzt das [i]Hechtner, NWB 2/2021 S. 90 (BStB 2020 I S. 262) und tritt an die Stelle des Schreibens v. (BStBl 2021 I S. 45).