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LAG Köln Urteil v. - 9 Sa 798/11

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der Arbeitgeber kann nach § 106 GewO berechtigt sein, bei schwankendem Arbeitsanfall Arbeitnehmer nur während der arbeitstäglichen Stoßzeiten zu beschäftigten, auch wenn dazwischen mehrere Stunden liegen, für die keine Vergütung gezahlt wird (geteilte Dienste).

2. § 6 Abs. 5 TVöD steht der Anordnung von geteilten Diensten nicht entgegen.

Fundstelle(n):
ZAAAH-75391

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