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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 4 K 112/18

Gesetze: ZK Art. 236 ; AEUV Art. 266 Abs. 1; EUDVO-2020/611 Art. 2; EGVO-926/2009

Erstattung von Antidumpingzoll nach Ungültigerklärung der Rechtsgrundlage durch den EuGH

Leitsatz

1. Wird die Ermächtigungsgrundlage für die Festsetzung von Antidumpingzoll durch den EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens für ungültig erklärt, muss der Antidumpingzoll gem. Art. 266 Abs. 1 AEUV analog unverzüglich erstattet werden.

2. Ein Zurückbehaltungsrecht der Zollbehörde im Hinblick auf einen Erstattungsanspruch setzt das Bestehen eines Gegenanspruchs voraus.

Fundstelle(n):
IAAAH-75323

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